Das Turnen erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten. Kinder werden nur während der Dauer der jeweiligen Turnstunde beaufsichtigt und nur in den dafür vorgesehenen Räumen. Die Aufsichtspflicht gilt nur für Kinder, die für die jeweilige Turnstunde angemeldet sind oder zum Schnuppern da sind. Davor und danach haften die Eltern für ihre Kinder und eventuell auftretende Schäden! Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Filmen ist nicht gestattet. Der Einstieg in den Turnbetrieb ist jederzeit möglich, es wird jedoch immer der volle Jahresbeitrag verrechnet. Einzige Ausnahme: Bei einem Einstieg im Juni gilt der bezahlte Jahresbeitrag bereits für das nächste Schuljahr. Bei 3-monatiger Abwesenheit ohne Kontaktaufnahme wird bei ausgebuchten Turnstunden der Platz weitergegeben.
Ohne Körperkontakt ist Geräteturnen nicht erlernbar. Mit sogenannten Helfergriffen führt der Trainer die Bewegungen des Turners und/oder bewahrt diesen vor Verletzungen.
Circa 5 Mal pro Schuljahr erhalten Sie Mitteilungen über Email (auch Änderungen des Turnplans). Falls Sie keine Mails erhalten, werfen Sie bitte einen Blick in Ihren Spam Ordner. Die Mitgliedschaft erlischt mit einer schriftl. Abmeldung an info@ötbwn.at. Bei neuerlicher Anmeldung oder Aussetzen des Beitrags ist wieder der Beitrag für die Neu-Mitgliedschaft zu bezahlen.
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